Präambel
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen der Wi.M.A. Wiese Mediation Agency und ihren Auftraggebern.
Entgegenstehenden AGB von Auftraggebern widerspricht Wi.M.A. Wiese Mediation Agency ausdrücklich. Vertragsbestandteil werden nur die AGB der Wi.M.A. Wiese Mediation Agency.
§ 1: Leistungen von Wi.M.A. Wiese Mediation Agency (im Folgenden kurz Wi.M.A.) und Vertragsverhältnis
1. Das Unternehmen Wi.M.A. Wiese Mediation Agency vermittelt Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels, Gasthäusern und Apartments etc. Zwischen Wi.M.A. und dem Auftraggeber kommt es lediglich zu einem Vermittlungsauftrag, der schriftlich, mündlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann. An diesen ist der Auftraggeber mit der Annahme durch Wi.M.A. gebunden. Wird dieser Vertrag vom Kunden ersatzlos gekündigt, so fällt eine Bearbeitzungsgebühr von 5 % des Auftragswertes an.
2. Der Beherbergungsvertrag kommt direkt mit dem Kunden und dem Leistungsträger zustande.
3. Wi.M.A. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Vermittlung der angebotenen und im Auftrag aufgeführten Leistungen. Angaben über vermittelte Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger Wi.M.A. gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von Wi.M.A. gegenüber dem Auftraggeber dar. Bei den vermittelten Leistungen haftet Wi.M.A. nur für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen und Zahlungen zwischen Leistungsträger und Auftraggeber.
4. Wi.M.A. bietet in eigener Verantwortung keinerlei Reiseleistungen an. Die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB finden schon daher keine Anwendung.
5. Der Interessent, dem Wi.M.A. die Invitatio /Vorschlag zugeschickt hat, verpflichtet sich, sämtliche Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln.
6. Kontaktiert er oder ein diesbezüglich von ihm kontaktierter Dritter die von Wi.M.A. angebotenen Objekte direkt und gelangt dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, so hat er der Wi.M.A. den ihr dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Dieser beläuft sich, ohne dass es seitens der Wi.M.A. eines Schadensnachweises bedarf, auf die Höhe der entgangenen Provision. Dabei bleibt es dem Interessenten jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass der Wi.M.A. gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 2: Entgelte und Rechnungsstellung
1. Alle von Wi.M.A. genannten Entgelte verstehen sich brutto inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht im Einzelfall abweichend angegeben oder gesetzlich vorgeschrieben. Die Vermittlungsgebühr ist in den Angebotspreisen bereits enthalten. Dem Gast entstehen im Rahmen dieses Vermittlungsvertrages keine zusätzlichen Kosten.
2. Der Auftraggeber zahlt das mit Abschluss des Beherbergungsvertrages sofort fällige Entgelt innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung an Wi.M.A. Wi.M.A. kann Rechnungen per Post, Fax oder E-Mail übermitteln. Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung kommt es nicht auf die Absendung des Geldes, sondern auf dessen Eingang bei Wi.M.A. an. Zahlungen an Wi.M.A. erfolgen ausschließlich per Überweisung und für den Zahlungsempfänger spesenfrei.
3. Wi.M.A. kann über einzelne Leistungen sofort nach deren Erbringung Zwischenrechnungen stellen, auch wenn ein Auftrag noch nicht insgesamt abgeschlossen ist
4. Der Auftraggeber kann nur auf Grund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aufrechnen.
5. Mehrere Auftraggeber sind Gesamtschuldner und -gläubiger der gesamten Leistungen.
§ 3: Buchung
Jede Reservierung wird von Wi.M.A. als Erklärungsbotin im Auftrag des Auftraggebers an das betreffende Hotel bzw. den Leistungsträger weitergegeben
§ 4: Vertrag und
Zahlung
1. Der Vertrag über die jeweilige Leistung kommt während der Reservierung unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem von ihm ausgesuchten Quartier zustande. Den bestätigten Zimmerpreis zahlt er ‑ sofern nicht anders verhandelt ‑ im Voraus gegen Rechnung ausschließlich per Banküberweisung an Wi.M.A., die diese Zahlungen dann entsprechend weiterleitet.
2. Bei Vertragsabschluss ist auf jeden Fall ein Reservierungsdeposit von mindestens 30% innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Die Restzahlungen sind bis 6 Wochen vor Anreise zu leisten, sofern nicht anders vereinbart wird. Sämtliche sich aus dem Beherbergungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen aus den §§ 651a ff BGB bestehen ausschließlich zwischen dem Buchenden und dem von ihm ausgesuchten Hotel/Privatvermieter.
§ 5: Leistungsstörungen
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann Wi.M.A., unbeschadet weiterer Ansprüche, pauschale Mahnkosten in Höhe von 7,50 € pro Mahnung berechnen, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass Wi.M.A. kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6: Haftung für Schäden
1. Wi.M.A. haftet nicht für Vermögensschäden, soweit Wi.M.A. oder ein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Davon unberührt bleibt die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 7: Änderungen und
Stornierungen
1. Um Missverständnisse zu vermeiden, müssen alle Änderungen und Stornierungen schriftlich immer direkt über Wi.M.A. erfolgen. Unabhängig aus welchem
Grunde der Vertrag annulliert wird, ist für jede Stornierung pauschal ein Betrag in Höhe von 20% des stornierten Auftragswertes des Vermittlungsauftrags zahlbar. Dies gilt auch für die
Stornierung nur einzelner Auftragsteile. Dem Auftraggeber bleibt es jedoch unbenommen, nachzuweisen, dass Wi.M.A. gar kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist.
2. Für stornierte Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag gelten des Weiteren die entsprechenden Stornierungsfristen des jeweiligen Hotels, die ggf. gesondert in der Reservierungsanfrage bzw. Buchungsbestätigung aufgeführt sind. Für Messeperioden gilt aber generell:
- Stornierung bis 8 Wochen vor Anreise 20% des Auftragswertes zahlbar
- Stornierungen 8 ‑ 4 Wochen vor Anreise 50% des Auftragswertes zahlbar
- Stornierungen ab 4 Wochen vor Anreise 100% der gebuchten Leistung zahlbar.
Im Falle der Weitervermietung werden 80% an den Kunden rückerstattet.
Für Privatzimmer und Apartments gilt:
- Für jede Stornierung ist ein Mindestbetrag von 20% des stornierten Auftragswertes des Vermittlungsauftrags zahlbar.
- Zwischen 42 und 30 Tagen werden 50% und ab 30 Tage vor Veranstaltung 90% der gebuchten Leistung fällig.
- Im Falle einer Wiedervermietung ist immer nur eine Bearbeitungsgebühr von 10% zu zahlen.
- Bei nicht pünktlich eingehenden Zahlungen kann sowohl das Hotel, der Eigentümer oder Wi.M.A. die Zimmer weiter vermieten. Der Gast hat somit keinen Anspruch auf Unterbringung.
Das Stattfinden einer Messe oder ähnlichen Veranstaltungen gehört zum persönlichen Risikobereich des Gastes und befreit ihn nicht von der Zahlungspflicht, wenn diese Veranstaltungen abgesagt werden. Allein durch die Absage der Veranstaltung liegt kein Fall der Unmöglichkeit der gebuchten Leistung vor.
Auch der Wegfall der Geschäftsgrundlage ( § 313 BGB ) für die Beherbergung kann in diesem Falle nicht angewendet werden, da diese spezielle Veranstaltung Grundlage des Vertrages sein müsste. Dieses ist aber nur in den Fällen zu bejahen, in denen ein spezielles „Messe“Package verkauft und gebucht worden wäre, d.h. neben der Übernachtung weitere Leistungen wie Halbpension, Vollpension, Shuttleservice oder Sonstiges.
§ 8: Hotel-Kategorien, Hotel- und
Privatunterkunftsinformationen
Die international übliche Sterne-Klassifizierung beruht auf einer Selbsteinschätzung der Hotels. Auch alle zusätzlichen Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangaben des Hotels. Privatzimmer und Apartments sind vorher von Wi.M.A. besichtigt worden - jedoch beruhen auch weitere Informationen auf den Angaben der Vermieter
§ 9: Preise
1. Sämtliche Hotelpreise beinhalten die Übernachtung teilw. inklusive und teilw. exklusive Frühstück, Reinigung und Bedienung.
2. Privatzimmer-Preise: In diesem Falle wohnt der Veranstaltungsteilnehmer mit den Vermietern in einem Haus/ einer Wohnung. Das Frühstück ‑ sofern gebucht - wird ihm in einem separaten Raum serviert. Die Zimmer werden täglich gereinigt. Handtuchwechsel alle 2 Tage.
3. Apartment-Preise: Sämtliche Wohnungen sind mit Küche, Bad, Schlafzimmer bzw. Wohnzimmer ausgestattet. Preise verstehen sich bei Belegung mit jeweils 1 Person pro Zimmer ‑ jede weitere Person zahlt einen Aufpreis pro Übernachtung. Die Reinigung des Apartments erfolgt täglich, ein Handtuchwechsel alle 2 Tage, ein Bettwäschewechsel nur bei Gästewechsel. Die Wohnungen werden nur von Messemietern bewohnt. Für Wohnungen ist ein Mindestaufenthalt von 3 Tagen erforderlich.
4. Abweichungen von § 9.2 und § 9.3 müssen in Angebotsabgabe und Angebotsannahme schriftlich fixiert werden.
§ 10: Datenschutz
1. Wi.M.A. erhebt, speichert, verändert und übermittelt zur Auftragsbearbeitung personenbezogene Daten. Der Auftraggeber erklärt dazu seine Einwilligung, soweit dies zur Abwicklung des Auftrags erforderlich ist.
2. Der Auftraggeber versichert, dass die Einwilligungen der einzelnen Veranstaltungsteilnehmer vorliegen.
3. Alle Angaben werden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für etwaige Fehler bei der Datenerfassung oder Datenübertragung wird jedoch keine Haftung übernommen.
§ 11: Verschiedenes
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
2. Kaufleuten gegenüber ist der Erfüllungsort Lehrte.
3. Gegenüber Kaufleuten oder Personen, die keinen allgemeinen deutschen Gerichtsstand haben, wird als Gerichtsstand Hannover vereinbart.
4. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher ist, ebenfalls nur schriftlich aufgehoben werden.
5. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, in einem solchen Falle eine dem Vertragszweck entsprechende wirksame ergänzende Vereinbarung zu treffen.